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Merkblätter/Broschüren

Merkblatt zur Entsorgung von Kunstharzbodenbelägen

Dieses Merkblatt dient sowohl dem Bauherrn wie auch dem Unternehmer als Hilfe für den richtigen Umgang mit Bauabfällen aller Art.

Merkblatt zur Applikation von Epoxidharzböden in Käsekellern

Epoxidharzböden in Käsekellern müssen sich nach der Applikation geruchlich völlig neutral verhalten. Sie sollen dauerhaft sein und dürfen den Käse in keiner Art und Weise beeinträchtigen. Zur Erfüllung dieser Anforderungen sind bestimmte Bedingungen vor und während der Applikation einzuhalten. Mit der Abgabe dieses Merkblattes verpflichtet sich der Unternehmer zur vorbehaltslosen Einhaltung dieser Bedingungen.

Merkblatt zur Applikation von Kunstharzbelägen im Lebensmittelbereich

Boden- und Wandbeläge müssen sich nach der Applikation gegenüber den Lebensmitteln völlig neutral verhalten. Sie dürfen weder geschmackliche, geruchliche noch anderweitige Veränderungen des Lebensmittels verursachen. Zur Erfüllung dieser Anforderung werden an die chemische Zusammensetzung eines Kunstharzes bestimmte Voraussetzungen gestellt. Zudem sind durch den Verarbeiter verschiedene Bedingungen vor und während der Applikation einzuhalten. Aber auch der Nutzer solcher Beläge muss sich verpflichten, diese gemäss den Anweisungen des Unternehmers zu pflegen und zu reinigen.

Kunstharzbeläge / Ökobilanzierung Dauerhaft ist ökologisch Durable signifie écologique Duraturo significa ecologico